Wer mit dem Motorrad durch Tirol fahren möchte, sollte vorher einen Blick in den Zulassungsschein werfen. Denn auf mehreren beliebten Motorradstrecken gelten auch 2026 Fahrverbote für besonders laute Maschinen. Entscheidend ist dabei nicht, wie laut das Motorrad tatsächlich gefahren wird, sondern welcher Standgeräuschwert in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Tirol zählt zu den beliebtesten Motorradregionen Österreichs. Kurvenreiche Bergstraßen, beeindruckende Alpenlandschaften und bekannte Strecken wie das Hahntennjoch ziehen jedes Jahr zahlreiche Motorradfahrer an. Allerdings dürfen nicht alle Motorräder diese Strecken uneingeschränkt befahren.
Symbolbild: Motorradfahrt in den Tiroler Alpen. KI-generierte Illustration.
Seit 2020 gelten in Teilen der Bezirke Reutte und Imst besondere Fahrverbote für Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A). Die zunächst als Pilotprojekt eingeführte Regelung gilt seit 2021 jährlich während der Motorradsaison.
Wann gilt das Motorrad-Fahrverbot in Tirol?
Die Fahrverbote gelten jedes Jahr vom 15. April bis einschließlich 31. Oktober.
Betroffen sind alle einspurigen Kraftfahrzeuge mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A). Dabei spielt es keine Rolle, ob das Motorrad in Österreich, Deutschland oder einem anderen Land zugelassen ist.
Wichtig: Ein Motorrad mit exakt 95 dB ist von diesem speziellen Fahrverbot nicht betroffen. Erst Werte über 95 dB fallen unter die Regelung.
Welche Motorradstrecken sind betroffen?
Das Fahrverbot betrifft sechs Straßenabschnitte in den Bezirken Reutte und Imst:
| Straße | Betroffener Abschnitt |
|---|---|
| B198 – Lechtalstraße | Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech |
| B199 – Tannheimerstraße | Weißenbach am Lech bis Schattwald (deutsche Staatsgrenze) |
| L21 – Berwang-Namloser Straße | Bichlbach bis Stanzach |
| L72 – Hahntennjochstraße | Pfafflar bis zur Passhöhe bei Imst |
| L246 – Hahntennjochstraße | Passhöhe bis Imst, Kreuzung Vogelhändlerweg |
| L266 – Bschlaber Straße | Elmen bis Pfafflar |
Damit sind einige der beliebtesten Motorradrouten im Tiroler Oberland betroffen.
Nicht betroffen ist die Fernpassstraße (B179). Auch für diese Straße können allerdings andere, vorübergehende Verkehrsbeschränkungen gelten.
Eine offizielle Übersichtskarte der betroffenen Strecken stellt das Land Tirol zur Verfügung.
Was bedeutet die 95-dB-Grenze genau?
Entscheidend ist der sogenannte Standgeräuschwert beziehungsweise Nahfeldpegel. Dieser ist im österreichischen Zulassungsschein unter U.1 eingetragen.
Dabei handelt es sich um einen standardisiert ermittelten Geräuschwert, nicht um die tatsächlich während der Fahrt gemessene Lautstärke.
Ein Beispiel: Ist bei einem Motorrad ein Standgeräusch von 105 dB(A) eingetragen, darf es die betroffenen Strecken während des Verbotszeitraums nicht befahren – selbst wenn der Fahrer besonders vorsichtig und mit niedriger Drehzahl unterwegs ist.
Umgekehrt gilt: Ein Motorrad mit einem eingetragenen Wert von höchstens 95 dB(A) fällt nicht unter dieses spezielle Fahrverbot, muss aber selbstverständlich alle anderen geltenden Vorschriften einhalten.
Auch serienmäßige Motorräder können betroffen sein
Besonders interessant ist, dass das Fahrverbot nicht ausschließlich Motorräder mit Sportauspuff oder illegalen Umbauten betrifft.
Auch vollständig serienmäßige und ordnungsgemäß zugelassene Motorräder können einen Standgeräuschwert von mehr als 95 dB(A) aufweisen.
Ein konkretes Beispiel ist eine Aprilia RSV4 1100 Factory mit einem eingetragenen Standgeräusch von 105 dB(A). Obwohl das Motorrad regulär zugelassen ist, darf es während des Verbotszeitraums nicht auf den betroffenen Tiroler Strecken gefahren werden.
Die österreichische Zulassung allein stellt somit keine Ausnahme vom Fahrverbot dar.
Auch ein nachträglich montierter, genehmigter Auspuff bedeutet nicht automatisch, dass das Motorrad von der Regelung ausgenommen ist.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß?
Wer trotz Fahrverbots auf einer betroffenen Strecke unterwegs ist, muss laut Tiroler Landesregierung mit einer Geldstrafe von ungefähr 220 Euro rechnen.
Darüber hinaus kann die Polizei den Motorradfahrer zur Umkehr auffordern.
Die Regelung wird von der Polizei überwacht. Eine Ausnahme für Anrainer, Ziel- oder Quellverkehr ist nicht vorgesehen.
Warum gibt es das Fahrverbot?
Hintergrund ist die Lärmbelastung für Anwohner entlang stark frequentierter Motorradstrecken.
Eine vom Land Tirol beauftragte Untersuchung aus dem Jahr 2019 zeigte, dass sich ein erheblicher Teil der Bevölkerung durch Motorradlärm beeinträchtigt fühlt. Besonders störend wurde dabei das laute Beschleunigen und Abbremsen empfunden.
Nach Angaben des Landes Tirol zeigte die Evaluierung des Pilotprojekts 2020 einen Rückgang des Motorradverkehrs an den untersuchten Zählstellen. An Sommersonntagen betrug die durchschnittliche Reduktion gegenüber 2017 rund 36 Prozent, am Hahntennjoch sogar rund 50 Prozent.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden die saisonalen Fahrverbote fortgesetzt.
Übersichtskarte der Motorrad-Fahrverbotsstrecken in Tirol. Quelle: Land Tirol
Häufige Fragen zum Motorrad-Fahrverbot in Tirol
Gilt das Fahrverbot auch für deutsche Motorradfahrer?
Ja. Die Regelung gilt unabhängig vom Zulassungsland.
Darf ich mit genau 95 dB fahren?
Ja. Das Fahrverbot betrifft Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A).
Gilt das Verbot auch am Wochenende?
Ja. Während des festgelegten Zeitraums gilt es täglich, nicht nur an Wochenenden.
Darf ich mit einem serienmäßigen Motorrad über 95 dB fahren?
Nein. Eine serienmäßige Auspuffanlage oder gültige Straßenzulassung stellt keine Ausnahme dar.
Gilt die Regelung für ganz Tirol?
Nein. Betroffen sind ausschließlich die festgelegten Straßenabschnitte in den Bezirken Reutte und Imst.
Sind historische Motorräder ausgenommen?
Nein. Auch historische Motorräder fallen unter das Fahrverbot, wenn ihr maßgeblicher Standgeräuschwert über 95 dB(A) liegt.
Fazit: Vor der Motorradtour den Zulassungsschein prüfen
Wer in Tirol eine Motorradtour plant, sollte nicht nur Wetter, Straßenverhältnisse und mögliche Passsperren berücksichtigen, sondern auch den Standgeräuschwert seines Motorrads kontrollieren.
Die Grenze von 95 dB(A) betrifft keineswegs nur manipulierte oder besonders auffällige Motorräder. Auch legal zugelassene Serienmaschinen können von den Fahrverboten betroffen sein.
Ein kurzer Blick in den Zulassungsschein kann daher eine Geldstrafe und eine ungeplante Änderung der Route ersparen.
Weiterführende Informationen:
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Land Tirol – Motorrad-Fahrverbot: Link
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Offizielle Übersichtskarte: Link
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ÖAMTC – Fahrverbote für laute Motorräder: Link
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Verordnungen und die Beschilderung vor Ort.