Wer in Österreich Motorrad fahren möchte, steht zunächst vor einigen Fragen: Welche Führerscheinklasse brauche ich? Ab welchem Alter darf ich eine 125er oder ein stärkeres Motorrad fahren? Wie läuft die Ausbildung ab – und was kostet der Motorradführerschein tatsächlich? Unser Ratgeber erklärt die Unterschiede zwischen AM, A1, A2 und A, zeigt aktuelle Preisbeispiele österreichischer Fahrschulen und erläutert, welche Kosten nach der Prüfung noch dazukommen.

Der Einstieg ins Motorradfahren beginnt mit der richtigen Führerscheinklasse. Ob kleiner Stadtroller, 125er-Motorrad oder leistungsstarke Reisemaschine: In Österreich gelten je nach Fahrzeug und Alter unterschiedliche Voraussetzungen.

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Dabei spielen nicht nur Hubraum und Motorleistung eine Rolle. Auch das Leistungsgewicht und bei gedrosselten Motorrädern die ursprüngliche Motorleistung können entscheidend sein. Wer den Motorradführerschein machen möchte, sollte außerdem wissen, dass die Ausbildungskosten mit dem Fahrschulpaket häufig noch nicht vollständig abgedeckt sind.

Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es in Österreich?

Für motorisierte Zweiräder sind in Österreich vor allem die Klassen AM, A1, A2 und A relevant. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Mindestalter und der Fahrzeuge, die damit gelenkt werden dürfen.

KlasseMindestalterWelche Fahrzeuge?
AM 15 Jahre Mopeds, üblicherweise bis 50 cm³ und 45 km/h
A1 16 Jahre Motorräder bis 125 cm³, maximal 11 kW und 0,1 kW/kg
A2 18 Jahre Motorräder bis 35 kW und maximal 0,2 kW/kg
A 24 Jahre direkt oder ab 20 Jahren über A2 Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Bei A2 darf ein gedrosseltes Motorrad außerdem nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten zulässigen Leistung abgeleitet sein. Ein ursprünglich 100 kW starkes Motorrad lässt sich daher nicht einfach durch eine Drosselung auf 35 kW legal mit A2 fahren.

Klasse AM: Der Einstieg mit dem Moped

Bereits ab 15 Jahren ist in Österreich der Erwerb der Klasse AM möglich. Diese berechtigt zum Lenken entsprechender Mopeds und Motorfahrräder sowie bestimmter vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge.

AM ist vor allem für Jugendliche interessant, die erstmals selbstständig motorisiert unterwegs sein möchten. Für größere Motorräder reicht diese Berechtigung jedoch nicht aus.

Klasse A1: Motorradfahren ab 16 Jahren

Die Klasse A1 erlaubt Motorräder mit maximal 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW beziehungsweise rund 15 PS. Zusätzlich darf das Verhältnis zwischen Leistung und Eigengewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

Eine 125er ist für viele ein sinnvoller Einstieg. Das geringere Gewicht und die überschaubare Leistung erleichtern üblicherweise den Umgang mit dem Motorrad, auch wenn sich einzelne Modelle deutlich unterscheiden können.

Klasse A2: Bis zu 35 kW ab 18 Jahren

Mit A2 dürfen Motorräder mit maximal 35 kW, also rund 48 PS, gefahren werden. Das Leistungsgewicht ist auf 0,2 kW/kg begrenzt.

Die Klasse A2 ist besonders für jene interessant, die auch längere Strecken und Touren fahren möchten. In dieser Leistungsklasse gibt es zahlreiche Naked Bikes, Adventure-Modelle und Sporttourer.

Wichtig ist nicht nur die eingetragene Motorleistung, sondern auch, ob ein gedrosseltes Modell die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Klasse A: Motorradfahren ohne Leistungsbegrenzung

Die Klasse A erlaubt das Lenken von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung.

Wer direkt einsteigen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Über das Stufenmodell ist die Klasse A bereits ab 20 Jahren möglich, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besteht.

Die Klasse A schließt die Berechtigungen der niedrigeren Motorradklassen ein.

Was kostet der Motorradführerschein in Österreich 2026?

Für den Motorradführerschein gibt es in Österreich keinen landesweit einheitlichen Preis. Jede Fahrschule kalkuliert ihre Ausbildungspakete selbst. Unterschiede gibt es sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen einzelnen Anbietern am selben Standort.

Eine Stichprobe öffentlich zugänglicher Preislisten zeigt, wie groß die Unterschiede ausfallen können:

FahrschuleOrtVeröffentlichter Paketpreis A1/A2/A
Fahrschule Gabriel Graz 1.249 €
Fahrschule Koch Salzburg 1.665 €
Fahrschule Sappl Innsbruck 2.049 €

Stand: Oktober 2026. Die Preise stammen aus veröffentlichten Angeboten der jeweiligen Fahrschulen. Umfang, Voraussetzungen und enthaltene Leistungen können abweichen. Die Beträge sind keine österreichweiten Durchschnittspreise.

Diese Angebote sind nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Bei manchen Fahrschulen sind bestimmte Prüfungsleistungen, Lernmaterialien oder Verwaltungsarbeiten bereits im Paket enthalten, während sie bei anderen zusätzlich verrechnet werden.

Wer Preise vergleicht, sollte deshalb unbedingt nachfragen, ob folgende Leistungen berücksichtigt sind:

  • Vorgeschriebene Theorie- und Praxisstunden
  • Lernunterlagen und Zugang zur Prüfungssoftware
  • Vorführung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • Prüfungsgebühren
  • Ärztliche Untersuchung und Erste-Hilfe-Kurs
  • Behördengebühren und Führerscheinausstellung
  • Zusätzliche Fahrstunden bei Bedarf
  • Mehrphasenausbildung nach bestandener Prüfung

Besonders die Mehrphasenausbildung wird bei der Kostenplanung häufig übersehen. Sie gehört jedoch zur vorgeschriebenen Ausbildung und verursacht in vielen Fällen zusätzliche Ausgaben.

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Was kostet der Motorradführerschein insgesamt? Zwei Rechenbeispiele

Der beworbene Fahrschulpreis ist nicht automatisch der Endpreis. Neben dem Ausbildungspaket können Prüfungsgebühren, ärztliche Untersuchung, Behördengebühren und die vorgeschriebene Mehrphasenausbildung hinzukommen.

Die folgenden Beispiele verwenden den veröffentlichten Tarif der Fahrschule Koch in Salzburg sowie ein gesondertes Preisbeispiel für die Mehrphasenausbildung. Damit wird sichtbar, wie sich die tatsächlichen Ausgaben zusammensetzen können.

Beispiel 1: Motorradführerschein ohne vorhandene Lenkberechtigung

KostenpositionBeispielbetrag
Fahrschulpaket A1/A2/A 1.665,00 €
Führerscheinausstellung bei Ersterteilung 90,00 €
Theorieprüfung 5,50 €
Praktische Prüfung 60,00 €
Ärztliche Untersuchung 35,00 €
Erste-Hilfe-Kurs (Preisbeispiel) 63,00 €
Mehrphasenausbildung (Preisbeispiel) 385,00 €
Rechnerischer Zwischenbetrag 2.303,50 €

Dieser Zwischenbetrag ist kein verbindlicher Gesamtpreis. Die genaue Zusammensetzung hängt vom konkreten Fahrschulangebot ab. Zusätzlich können weitere Verwaltungsabgaben, Passfotos, Motorradbekleidung oder zusätzliche Fahrstunden erforderlich sein.

Beispiel 2: Motorradführerschein mit vorhandenem B-Führerschein

Wer bereits einen Autoführerschein besitzt, kann unter Umständen ein Ergänzungspaket nutzen. Bestimmte Ausbildungsteile müssen dann nicht erneut absolviert werden.

KostenpositionBeispielbetrag
Fahrschulpaket „Motorrad zusätzlich“ 1.595,00 €
Führerscheinausstellung bei Erweiterung 73,00 €
Theorieprüfung 5,50 €
Praktische Prüfung 60,00 €
Ärztliche Untersuchung 35,00 €
Mehrphasenausbildung (Preisbeispiel) 385,00 €
Rechnerischer Zwischenbetrag 2.153,50 €

In diesem Beispiel wird angenommen, dass bereits ein anerkannter Erste-Hilfe-Nachweis vorhanden ist. Weitere Abgaben oder individuell erforderliche Leistungen sind nicht eingerechnet.

Wichtig: In der veröffentlichten Preisliste der Fahrschule Koch wird zusätzlich eine Verwaltungsabgabe von 94,20 Euro aufgeführt. Ob und in welcher Form diese Position beim jeweiligen Angebot hinzukommt, sollte vor Vertragsabschluss ausdrücklich geklärt werden.

Auch die Mehrphasenausbildung wurde hier mit einem Preisbeispiel eines anderen Anbieters angesetzt. Die beiden Berechnungen sind deshalb Orientierungshilfen und keine Angebote einer bestimmten Fahrschule.

Unser Tipp: Vor der Anmeldung einen schriftlichen Kostenvoranschlag inklusive aller Prüfungen, Gebühren, Mehrphasenausbildung und möglicher Zusatzleistungen verlangen.

Motorradfahren mit dem B-Führerschein: Was ist Code 111?

Nicht jeder, der in Österreich ein 125er-Motorrad fahren möchte, muss dafür einen vollständigen A1-Führerschein erwerben.

Mit dem sogenannten Code 111 können Inhaber eines B-Führerscheins unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW lenken. Zusätzlich gilt die Begrenzung des Leistungsgewichts auf 0,1 kW/kg.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens fünf Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
  • Keine aufrechte Führerschein-Probezeit
  • Nachweis der vorgeschriebenen praktischen Ausbildung von mindestens sechs Unterrichtseinheiten
  • Eintragung des Code 111 in einen neu ausgestellten Führerschein

Eine zusätzliche theoretische oder praktische Führerscheinprüfung ist dafür nicht vorgesehen.

Wichtig: Erst wenn der Code 111 tatsächlich im Führerschein eingetragen wurde, darf die entsprechende Berechtigung genutzt werden.

Wie viel kostet Code 111?

Auch für Code 111 gibt es keine einheitlichen Preise. Beispiele aus veröffentlichten österreichischen Angeboten:

FahrschuleOrtPreis Code 111
Fahrschule Gabriel Graz 319 €
Fahrschule Koch Salzburg 330 €
Fahrschule Sappl Innsbruck 279 € (Aktionspreis)

Stand: Oktober 2026. Die Angebote unterscheiden sich hinsichtlich der enthaltenen Leistungen. Bei Gabriel ist beispielsweise die Ausbildung mit eigenem Motorrad vorgesehen. Zusätzliche Kosten für die Ausstellung des Führerscheins können anfallen.

Code 111 ist damit für langjährige Autofahrer häufig eine kostengünstigere Möglichkeit, auf ein 125er-Motorrad umzusteigen.

Allerdings handelt es sich um eine nationale Berechtigung. Sie wird nicht automatisch in jedem anderen Land anerkannt. Wer damit ins Ausland fahren möchte, sollte die geltenden Regelungen des jeweiligen Staates vorher überprüfen.

Code 111 oder gleich A1, A2 beziehungsweise A?

Welche Variante sinnvoller ist, hängt davon ab, was man mit dem Motorrad vorhat.

Wer bereits seit Jahren einen B-Führerschein besitzt und hauptsächlich mit einem 125er-Roller oder einem kleinen Motorrad im Stadtverkehr unterwegs sein möchte, findet mit Code 111 eine vergleichsweise günstige Einstiegsmöglichkeit.

Wer hingegen später auf ein stärkeres Motorrad umsteigen möchte, profitiert von einer regulären A1-, A2- oder A-Lenkberechtigung. Diese eröffnet abhängig von der Klasse deutlich mehr Möglichkeiten und ist grundsätzlich auch international als entsprechende Führerscheinklasse anerkannt.

Ein weiterer Vorteil: Wer mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Besitz einer B-Lenkberechtigung mit Code 111 ist, kann beim späteren Erwerb von A1 unter den geltenden Voraussetzungen sechs bereits absolvierte praktische Ausbildungsstunden anrechnen lassen.

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Wie läuft die Ausbildung zum Motorradführerschein ab?

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Anschließend müssen die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden.

1. Anmeldung bei der Fahrschule

Der erste Schritt führt zu einer Fahrschule. Dort werden die gewünschte Führerscheinklasse, ein bereits vorhandener Führerschein sowie die erforderlichen Unterlagen überprüft.

Je nach Ausgangssituation sind unter anderem ein Identitätsnachweis, eine ärztliche Untersuchung und der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich.

2. Theoretische Ausbildung

Beim erstmaligen Erwerb einer entsprechenden Lenkberechtigung sind grundsätzlich 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Basisunterricht und sechs Unterrichtseinheiten klassenspezifische Theorie vorgesehen.

Wer bereits eine andere Führerscheinklasse besitzt, muss bestimmte allgemeine Ausbildungsteile nicht erneut absolvieren. Wird die Klasse B gleichzeitig erworben, kann der allgemeine Theorieunterricht für beide Klassen genutzt werden.

Die theoretische Prüfung erfolgt am Computer mit Multiple-Choice-Fragen.

3. Praktische Ausbildung

Für die Motorradklassen A1, A2 und A sind grundsätzlich mindestens 14 praktische Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Davon müssen mindestens zehn auf Straßen mit öffentlichem Verkehr stattfinden.

Eine besondere Regelung gilt beim Direkteinstieg in die Klasse A: Wer bei der Antragstellung bereits 39 Jahre oder älter ist, muss zwei zusätzliche praktische Unterrichtseinheiten im öffentlichen Straßenverkehr absolvieren. Dabei stehen insbesondere die Beherrschung schwerer Motorräder und die Einschätzung von Risiken im Mittelpunkt.

Die praktische Ausbildung umfasst unter anderem:

  • Grundlegende Fahrzeugbeherrschung
  • Anfahren, Anhalten und langsames Fahren
  • Richtiges Bremsen und Ausweichmanöver
  • Blicktechnik und Kurvenfahren
  • Fahren im Stadtverkehr und auf Freilandstraßen
  • Richtiges Verhalten in unterschiedlichen Verkehrssituationen

Wer nach den vorgeschriebenen Mindeststunden noch Schwierigkeiten hat, benötigt möglicherweise zusätzliche Übungseinheiten. Diese erhöhen die Gesamtkosten.

4. Theoretische und praktische Prüfung

Nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung folgen die erforderlichen Prüfungen.

Bei der praktischen Prüfung muss der Kandidat zeigen, dass er das Motorrad sicher beherrscht, Verkehrsregeln richtig anwendet und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennt.

Zur Prüfung gehören unter anderem Übungen zur Fahrzeugbeherrschung und das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr.

Nach bestandener Prüfung wird zunächst ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Der endgültige Scheckkartenführerschein folgt anschließend.

Was gilt für Motorrad-Fahranfänger in Österreich?

Auch in Österreich gibt es eine Probezeit für neue Führerscheinbesitzer.

Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre. Bei einem erstmaligen Erwerb der Klasse A1 ist jedoch eine besondere Regelung zu beachten: Die Probezeit läuft mindestens bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Während der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Schwere Verkehrsverstöße können zu einer kostenpflichtigen Nachschulung und einer Verlängerung der Probezeit führen.

Wer bereits eine Lenkberechtigung besitzt und diese auf eine weitere Klasse erweitert, beginnt dadurch nicht automatisch eine neue Probezeit.

Im Unterschied zu manchen anderen Staaten gibt es in Österreich keine allgemeine zusätzliche Regel, nach der Motorrad-Fahranfänger unabhängig von ihrer erworbenen Klasse nur Motorräder mit nochmals reduzierter Leistung fahren dürften. Entscheidend sind die gesetzlichen Beschränkungen der jeweiligen Führerscheinklasse.

Mehrphasenausbildung: Was passiert nach dem Motorradführerschein?

Mit bestandener Motorradprüfung ist die Ausbildung in Österreich noch nicht vollständig abgeschlossen.

Für die Klassen A1, A2 und A ist grundsätzlich eine zweite Ausbildungsphase vorgesehen. Diese umfasst ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining sowie eine Perfektionsfahrt.

Die einzelnen Module müssen innerhalb bestimmter Zeiträume absolviert werden:

AusbildungsteilVorgeschriebener Zeitraum
Fahrsicherheitstraining inklusive verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining 2 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
Perfektionsfahrt 4 bis 14 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung

Zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Perfektionsfahrt muss grundsätzlich ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Monaten liegen.

Beim Fahrsicherheitstraining werden beispielsweise Brems- und Ausweichmanöver sowie das richtige Verhalten in Gefahrensituationen geübt. Die Perfektionsfahrt dient dazu, die Fahrweise im öffentlichen Straßenverkehr weiterzuentwickeln.

Was passiert, wenn man die Mehrphasenausbildung versäumt?

Wer die vorgeschriebenen Module nicht innerhalb von 14 Monaten absolviert, verliert die Lenkberechtigung nicht sofort.

Zunächst erfolgt eine Erinnerung mit einer viermonatigen Nachfrist. Wird die Ausbildung auch danach nicht nachgewiesen, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es wird eine weitere viermonatige Nachfrist gewährt.

Erst wenn auch diese zweite Nachfrist erfolglos verstreicht, kann die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung der fehlenden Module entzogen werden.

Es empfiehlt sich daher, die Termine für die Mehrphasenausbildung möglichst frühzeitig zu planen.

Von A1 auf A2 und A aufsteigen: Wie funktioniert das?

Österreich bietet ein Stufenmodell für Motorradführerscheine. Wer bereits eine niedrigere Motorradklasse besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert in die nächsthöhere Klasse aufsteigen.

Für den regulären erleichterten Aufstieg gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens zwei Jahre Besitz der niedrigeren Motorradklasse
  • Vollständig absolvierte vorgeschriebene Mehrphasenausbildung
  • Entweder eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der nächsthöheren Klasse oder mindestens sieben Unterrichtseinheiten praktische Schulung

Eine erneute Theorieprüfung ist bei diesem erleichterten Aufstieg grundsätzlich nicht erforderlich.

Beispiel: Von A1 bis zur offenen Klasse A

Wer mit 16 Jahren die Klasse A1 erwirbt, kann unter den genannten Voraussetzungen mit 18 Jahren auf A2 aufsteigen.

Nach weiteren zwei Jahren Besitz von A2 ist grundsätzlich mit 20 Jahren der erleichterte Aufstieg auf die offene Klasse A möglich.

Wichtig: Der Wechsel erfolgt nicht automatisch mit dem Geburtstag. Die notwendigen Ausbildungs- beziehungsweise Prüfungsschritte müssen tatsächlich abgeschlossen sein.

Was kostet der Aufstieg von A1 auf A2 oder von A2 auf A?

Auch für den Klassenaufstieg berechnen die Ausbildungsanbieter unterschiedliche Preise.

Die Fahrschule Sappl in Innsbruck nennt beispielsweise 619 Euro für den siebenstündigen Aufstieg von A1 auf A2 beziehungsweise von A2 auf A.

Zusätzliche Gebühren für die Ausstellung des aktualisierten Führerscheins oder andere Leistungen können hinzukommen.

Wer den Aufstieg plant, sollte daher nicht nur den Ausbildungspreis, sondern auch sämtliche Nebenkosten berücksichtigen.

Welches Motorrad eignet sich für Anfänger?

Mit bestandener Prüfung beginnt die eigentliche Erfahrung auf zwei Rädern. Gerade beim ersten eigenen Motorrad sollte deshalb nicht allein die verfügbare Motorleistung entscheiden.

Ein leicht kontrollierbares Motorrad mit passender Sitzhöhe ist häufig die vernünftigere Wahl als ein besonders schweres oder leistungsstarkes Modell.

Für Anfänger sind vor allem folgende Eigenschaften hilfreich:

  • Eine Sitzhöhe, bei der sich das Motorrad sicher abstützen lässt
  • Gut dosierbare Bremsen und eine berechenbare Leistungsentfaltung
  • Ein Gewicht, das auch beim Rangieren gut beherrschbar bleibt
  • Eine entspannte Sitzposition und gute Rundumsicht
  • ABS und ein technisch einwandfreier Zustand

Ob Naked Bike, Adventure-Bike oder kleiner Sportler: Entscheidend ist, dass das Motorrad zum Fahrer, zur Körpergröße und zum geplanten Einsatz passt.

Auch der Kaufpreis ist nicht der einzige Kostenfaktor. Versicherung, Wartung, Reifen, Schutzkleidung und mögliche Reparaturen sollten beim ersten Motorrad unbedingt eingeplant werden.

Gerade zu Beginn lohnt es sich, einen Teil des Budgets in gute Schutzkleidung und zusätzliche Fahrpraxis zu investieren.

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Häufige Fragen zum Motorradführerschein in Österreich

Kann ich mit 16 Jahren einen Motorradführerschein machen?

Ja. Ab 16 Jahren kann die Klasse A1 erworben werden. Sie berechtigt zum Lenken von Motorrädern mit maximal 125 cm³ und 11 kW unter Einhaltung des vorgeschriebenen Leistungsgewichts.

Welchen Motorradführerschein kann ich mit 18 Jahren machen?

Ab 18 Jahren kann grundsätzlich die Klasse A2 erworben werden. Damit dürfen Motorräder bis maximal 35 kW unter den geltenden Voraussetzungen gefahren werden.

Darf ich mit dem Autoführerschein eine 125er fahren?

Ja, aber nicht automatisch. Dafür müssen die Voraussetzungen für Code 111 erfüllt, die praktische Ausbildung absolviert und der entsprechende Code im Führerschein eingetragen sein.

Kann ich mit A2 jedes Motorrad auf 35 kW drosseln?

Nein. Neben den 35 kW und dem zulässigen Leistungsgewicht muss auch die Ausgangsleistung des Motorrads berücksichtigt werden. Das zugrunde liegende Modell darf nicht mehr als die doppelte Leistung der gedrosselten Version aufweisen.

Muss ich nach der Motorradprüfung noch weitere Kurse besuchen?

Grundsätzlich ja. Die Mehrphasenausbildung umfasst ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining sowie eine Perfektionsfahrt.

Ist der Motorradführerschein günstiger, wenn ich bereits Klasse B habe?

Das kann der Fall sein. Bestimmte Ausbildungsteile müssen nicht erneut absolviert werden und manche Fahrschulen bieten Ergänzungspakete an. Der tatsächliche Preis hängt vom jeweiligen Angebot ab.

Kann ich direkt mit 24 Jahren die offene Klasse A machen?

Ja. Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A ist ab 24 Jahren möglich. Über das Stufenmodell ist Klasse A unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 20 Jahren erreichbar.

Wie viel Geld sollte ich für den Motorradführerschein einplanen?

Das hängt von Fahrschule, vorhandener Lenkberechtigung und möglichen Zusatzstunden ab. Die veröffentlichten Ausbildungspakete unterscheiden sich erheblich. Einschließlich Gebühren und Mehrphasenausbildung kann die Gesamtsumme deutlich über 2.000 Euro liegen.

Fazit: Nicht nur den Führerscheinpreis vergleichen

Wer in Österreich den Motorradführerschein machen möchte, hat mehrere Einstiegsmöglichkeiten. A1 eignet sich für 125er-Motorräder, A2 eröffnet den Zugang zu Maschinen bis 35 kW und Klasse A erlaubt Motorräder ohne Leistungsbeschränkung.

Für langjährige Autofahrer kann Code 111 eine interessante Alternative sein, wenn ein 125er-Motorrad ausreicht.

Bei den Kosten lohnt sich ein genauer Vergleich der Fahrschulen. Neben dem veröffentlichten Paketpreis sollten auch Prüfungskosten, Behördengebühren, mögliche Zusatzstunden und vor allem die Mehrphasenausbildung berücksichtigt werden.

Und unabhängig davon, welche Klasse gewählt wird: Eine fundierte Ausbildung, passende Schutzkleidung und ein gut beherrschbares Motorrad schaffen die beste Grundlage für einen sicheren Start.

Weiterführende Informationen und Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Informationen beziehen sich auf die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen in Österreich. Individuelle Voraussetzungen, Sonderfälle und die tatsächlichen Kosten können abweichen. Preise einzelner Fahrschulen können sich jederzeit ändern.

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