Kawasaki führt in Europa eine neue sechsjährige Herstellergarantie für seine straßenzugelassenen Motorräder ein. Damit verlängert der japanische Hersteller die bisherige Garantiezeit von vier auf sechs Jahre – ein Plus von 50 Prozent. Die neue Regelung gilt nicht nur für die kommenden Modelle des Jahrgangs 2027, sondern auch für bereits bei Händlern lagernde Neufahrzeuge, sofern diese noch nicht für die Garantie registriert wurden.

Sechs statt vier Jahre Herstellergarantie

Die neue Garantie deckt Herstellungsfehler ab und wird von den europäischen Kawasaki-Niederlassungen schrittweise eingeführt. Der Start erfolgt Anfang November 2026, bis Anfang 2027 soll die neue Regelung in den entsprechenden europäischen Märkten umgesetzt sein.

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Kawasaki möchte damit die Kundenzufriedenheit steigern und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit seiner Motorräder weiter stärken.

Besonders interessant ist die Regelung für Käufer von Neufahrzeugen, die sich bereits im Lagerbestand eines autorisierten Händlers befinden. Auch diese Motorräder können von der verlängerten Garantie profitieren, sofern noch keine Garantieregistrierung erfolgt ist.

Kawasaki betont Vertrauen in die eigene Qualität

Shigemi Tanaka, Managing Director von Kawasaki Motors Europe, verweist auf die bisherigen Erfahrungen des Unternehmens im Kundendienst.

Die überwiegende Mehrheit der Kawasaki-Besitzer werde ihre Garantie voraussichtlich niemals in Anspruch nehmen müssen. Dennoch sei es beruhigend zu wissen, dass im Fall eines Problems nicht nur während der ersten Jahre, sondern über einen Zeitraum von sechs Jahren Unterstützung möglich ist.

Mit der neuen Garantie unterstreicht Kawasaki nach eigenen Angaben das Vertrauen in die Qualität und Langlebigkeit seiner Motorräder.

Welche Bedingungen gelten?

Die neue sechsjährige Herstellergarantie gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Motorrad wurde offiziell durch Kawasaki Motors Europe NV importiert.

  • Der Verkauf erfolgt über einen autorisierten Kawasaki-Händler innerhalb der vorgesehenen europäischen Vertriebsgebiete.

  • Die erstmalige Garantieregistrierung erfolgt am oder nach dem 1. November 2026.

Die Garantie kann nach Ermessen von Kawasaki auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, sofern sämtliche Garantiebedingungen eingehalten wurden.

Dabei bleibt die ursprüngliche Laufzeit unverändert: Die Garantie endet sechs Jahre nach dem Datum der ersten Garantieregistrierung, unabhängig von einem späteren Besitzerwechsel.

Was bedeutet das für Käufer in Österreich?

Für österreichische Kawasaki-Kunden ist die angekündigte Verlängerung grundsätzlich eine erfreuliche Nachricht. Gerade bei Motorrädern, die über mehrere Saisonen gefahren werden, kann eine längere Herstellergarantie zusätzliche Sicherheit bieten.

Entscheidend sind jedoch die konkreten Garantiebedingungen und der Zeitpunkt der erstmaligen Registrierung. Vor dem Kauf empfiehlt es sich daher, beim österreichischen Kawasaki-Vertragshändler zu klären, ab wann die neue Garantie für das gewünschte Modell gilt.

Quelle: Kawasaki Motors Europe

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